[24.10.2016] - Fraktale
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19.10.2016, 23:37
Beitrag: #1
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[24.10.2016] - Fraktale
Für alle die Lust darauf haben ihr Fraktallevel zu puschen, werden
wir zukünftig alle zwei Wochen ein Fraktalteam aufstellen (im Wechsel mit dem Donnertrupp). Start ist Montag der 24.10.2016 ab 20:00 Uhr bis 22:00. Wer mit will, einfach hier im thread posten. |
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22.10.2016, 11:52
Beitrag: #2
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RE: [24.10.2016] - Fraktale
Wollen wir sonst mit dem donnertrupp ins Labyrinth?
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22.10.2016, 12:53
Beitrag: #3
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RE: [24.10.2016] - Fraktale
Eine Woche drauf würde der Donnertrupp genau mit Halloween zusammenfallen.
Crew. Das ist englisch für Team - Dän Dickopf Memories of this game never die. Brazil schrieb:You've probably never been kicked out of a dungeon for being a Necromancer and then had your own YouTube builds linked to you to tell you how to play. |
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23.10.2016, 19:09
Beitrag: #4
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RE: [24.10.2016] - Fraktale
Ich hätte den Labyrinth Run für den 31.10 vorgesehen.
Wenn ihr lust auf 2 Runs habt, können wir auch am 24.10 mit dem Donnertrupp ins Labyrinth gehen. "Sicherheitspolitiker und Polizei-Verbände beharren trotz zunehmender Kritik nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach wie vor auf der Vorratsdatenspeicherung. Dass die Vorratsdatenspeicherung kommt, wäre „so sicher wie das Amen in der Kirche“, erklärte CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in der Mitteldeutschen Zeitung." Kann man nicht endlich mal die CSU und die CDU nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) als Verfassungswidrige Partei verbieten lassen? |
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24.10.2016, 18:49
Beitrag: #5
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RE: [24.10.2016] - Fraktale
Bei mir wir es 10-15 min später.
"Sicherheitspolitiker und Polizei-Verbände beharren trotz zunehmender Kritik nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach wie vor auf der Vorratsdatenspeicherung. Dass die Vorratsdatenspeicherung kommt, wäre „so sicher wie das Amen in der Kirche“, erklärte CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in der Mitteldeutschen Zeitung." Kann man nicht endlich mal die CSU und die CDU nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) als Verfassungswidrige Partei verbieten lassen? |
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