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China erzwingt Transparenz von Zufallsbelohnungen
09.12.2016, 15:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2016 16:12 von Ghostbuster.)
Beitrag: #5
RE: China erzwingt Transparenz von Zufallsbelohnungen
Eine Zwischenwährung ist kein Ausschlussgrund gegen Glücksspiel, siehe Casino Chips, welche ebenfalls eine
Zwischenwährung sind. Dass bei den Schwarzlöwentruhen kein Echtgeld gewonnen werden kann, ist auch kein
Ausschlussgrund gegen Glücksspiel, denn auch Sachpreise fallen darunter. Der Gewinn von Echtgeld würde dann
in die Unterkategorie Lotterie fallen.
Jetzt kann man darüber diskutieren, ob Virtuelle Artikel bzw. Gegenstände juristisch wie eine Sache zu behandeln
sind oder behandelt werden können.

Dass man die Truhen (bzw. Schlüssel) nicht ausschließlich gegen Entgelt erwerben kann ist ein interessanter Ansatz.
Ob hier bereits die Möglichkeit zur Bezahlung mit Entgelt ausreicht weiß ich nicht.

Edit:
Ich habe noch etwas dazu im Juraforum gefunden: Link

"Sicherheitspolitiker und Polizei-Verbände beharren trotz zunehmender Kritik nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach wie vor auf der Vorratsdatenspeicherung.
Dass die Vorratsdatenspeicherung kommt, wäre „so sicher wie das Amen in der Kirche“, erklärte CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in der Mitteldeutschen Zeitung."

Kann man nicht endlich mal die CSU und die CDU nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) als Verfassungswidrige
Partei verbieten lassen? Zensiert
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RE: China erzwingt Transparenz von Zufallsbelohnungen - Ghostbuster - 09.12.2016 15:23

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