[20.6.2015] - WvW
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17.06.2015, 20:47
Beitrag: #1
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[20.6.2015] - WvW
Für alle die Lust darauf haben, im WvW den Gegner den Arsch aufzureisen, gibt es diese Woche einen neuen Termin für ein Gildenteam.
Start ist Samstag der 20.06.2015 ab 20:00 Uhr bis open end. Wer mit will, einfach hier im thread posten. Trinkspiel normal Getrunken wird immer wenn wir ein Lager, Turm, Feste oder Steinnebel einnehmen, 3 mal den Verteidiger Bonus bekommen oder komplett gegen ernsthafte Angriffe verteidigen. Als komplett zählt wenn die Gegner geschlagen sind das heißt den Angriff aufgeben müssen oder besiegt sind. Wir Trinken nicht wenn es den Verteidigungsbonus gibt (alle 3 Minuten ist zu heftig). Als ernsthafte Angriffe zählt alles über 10 Gegner. Wieviel wird getrunken: Verteidigen -----------> 1 Schnaps Lager einnehmen ------> 1 Schnaps Turm einnehmen -------> 1 Schnaps Feste einnehmen ------> 2 Schnaps Steinnebel einnehmen --> 3 Schnaps _________________________________________________________________ Trinkspiel Kommandeur Es wird immer jeweils 1 Schnaps getrunken, wenn einer der unten aufgeführten Kommandeure folgende Stichwörter erwähnt: Kommandeur Zappi - Lappen - holy shit - Affenköppe - was(ch) da los - wenn Beini zum Sündenbock gemacht wird Kommandeur Aski - Lappen - holy shit - Affenköppe - was(ch) da los - wenn Beini zum Sündenbock gemacht wird - report ... - "gg" - wenn Aski über Alkohol redet - wenn Aski von sich in der dritten Person redet |
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17.06.2015, 20:47
Beitrag: #2
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RE: [20.6.2015] - WvW
Nachdem ich leider den LLRR verpasst habe, würde ich gern wieder trinken.^^
"Sicherheitspolitiker und Polizei-Verbände beharren trotz zunehmender Kritik nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach wie vor auf der Vorratsdatenspeicherung. Dass die Vorratsdatenspeicherung kommt, wäre „so sicher wie das Amen in der Kirche“, erklärte CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in der Mitteldeutschen Zeitung." Kann man nicht endlich mal die CSU und die CDU nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) als Verfassungswidrige Partei verbieten lassen? |
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